Rauchwarnmelder

 

Rauchwarnmelder in Schlafräumen sowie Rettungswegen sind in Baden-Württemberg in Neubauten Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung für Bestandsbauten bis 31. Dezember 2014 ist verglichen mit anderen Bundesländern recht kurz bemessen. In Bayern gilt für bestehende Wohnungen eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2017.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 9:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 9:00 - 13:00 Uhr

Elektro Scheuerer OHG
Peterstaler Straße 40
69118 Heidelberg
Tel. 06221-80 00 69
Fax 06221-80 94 23
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