Rauchwarnmelder

 

Rauchwarnmelder in Schlafräumen sowie Rettungswegen sind in Baden-Württemberg in Neubauten Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung für Bestandsbauten bis 31. Dezember 2014 ist verglichen mit anderen Bundesländern recht kurz bemessen. In Bayern gilt für bestehende Wohnungen eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2017.